Sebastian Harder, Fachanwalt für Insolvenzrecht, hat einen Beitrag zum „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz“ verfasst.
06. Mai 2020
Sebastian Harder, Fachanwalt für Insolvenzrecht, hat einen Beitrag zum „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz“ verfasst.