Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

EU-Kommission genehmigt deutsche Bundesregelung zur Förderung grüner Wärmenetze

Verfasst von

Dr. Engin Ciftci

Hintergrund

Die EU-Kommission hat der Förderung von Fernwärme aus erneuerbaren Energien in einem Volumen von knapp 3 Mrd. EUR durch den Bund grünes Licht gegeben. Sie hat Anfang August die geplante Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf Basis des Art. 107 Abs. 3 lit. c) AEUV und darauf erlassenen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 genehmigt. Diese Genehmigung stellt eine konsistente Umsetzung der strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem EU Green Deal dar.

Dieser Beitrag fokussiert auf die Pressemitteilung der EU-Kommission und die veröffentlichte BEW; der Genehmigungsbeschluss der EU-Kommission ist bislang nicht veröffentlicht. Zur gegebenen Zeit werden wir auch diesen mit Ihnen teilen.

Ziel der BEW ist es Anreize für Wärmenetzbetreiber zu schaffen, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren.

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass (i) Beihilfen auf Basis der BEW durch die Genehmigung der EU-Kommission legitimiert sind, solange die in der BEW verankerten Vorgaben eingehalten werden und (ii) Förderanträge bereits ab dem 15. September 2022 bei der Bewilligungsbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden dürfen. Die Geltungsdauer der BEW ist auf 6 Jahre begrenzt; Förderungen hiernach sind also bis August 2028 möglich.

Förderfähige Vorhaben und Art der Förderung

Die BEW richtet sich sowohl an bestehende Fernwärmenetzbetreiber als auch an Betreiber, die diese Dienstleistung bisher noch nicht am Markt anbieten. Die Beihilfe soll den Betreibern in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Förderung nach der BEW ist in drei Module gegliedert:

  • Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Im Modul 1 sind Zuschüsse zu den Kosten für die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen bis zu einer Höhe von max. 2 Mio. EUR pro Antrag möglich. Die Beihilfehöchstintensität liegt bei 50% der förderfähigen Kosten.

  • Modul 2: Systemische Förderung: Investitions- und Betriebskostenförderung

Im Modul 2 können Investitionszuschüsse für Neubau- und Bestandsnetze bis zu einer Höhe von 100 Mio. EUR pro Antrag beantragt werden. Die Beihilfeintensität liegt in diesem Rahmen bei max. 40% der förderfähigen Investitionskosten.

Darüber hinaus sind Betriebskostenzuschüsse für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen auf Basis einer nach der jeweiligen Anlageform differenzierten Berechnungsformel – und zwar auf 10 Jahre nach Inbetriebnahme des Netzes begrenzt – möglich.

  • Modul 3: Einzelmaßnahmen

Im Modul 3 ist die Förderung von Einzelmaßnahmen wie Neuerrichtung oder Transformation von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher etc. bis max. 100 Mio. EUR pro Antrag vorgesehen.

Für den Erfolg des Förderantrags sind darüber hinaus zwei Aspekte von großer Bedeutung: Zum einen darf der Zuwendungsempfänger kein sog. Unternehmen in Schwierigkeiten sein. Diese Einschränkung ist ein typischer Ausschluss von der Förderung im EU-Beihilfenrecht. Hierbei hat der Zuwendungsempfänger darzulegen, dass seine wirtschaftliche Einheit / Konzerngruppe (nicht aber das einzelne Unternehmen) kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Zum anderen sind bei der BEW-Förderung Kumulierungsverbote zu beachten; Beihilfen hiernach dürfen nicht mit anderen Beihilfen für das gleiche Projekt kumuliert werden.

Bewertung

Die Genehmigung der BEW durch die EU-Kommission ist ein positiver Schritt in die richtige Richtung. Sie kann gewiss nur eine von vielen Maßnahmen sein, um den ambitionierten Zielen der Klimaneutralität näher zu kommen. Der Bund, die Bundesländer, die Kommunen und die Wirtschaft sind gehalten, eigene Beiträge für den Ausbau und die Transformation der Wärmenetze zu leisten. Insofern kann der aus Bundesmitteln stammende BEW-Fördertopf von rund 3 Mrd. EUR eine gute finanzielle Ergänzung zu kommunalen Projekten sein. Vor allem die kommunalen Akteure sind gefragt, aktiv die bestehenden Förderungen in Anspruch zu nehmen.