Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Die EU-Kommission genehmigt die Fördergebietskarte für Deutschland für die Periode 2022 – 2027

Die EU-Kommission hat am 15. Dezember 2021 die Fördergebietskarte für Deutschland für den Zeitraum 2022 – 2027 genehmigt.

Allgemeines

In der Fördergebietskarte sind die für regionale Investitionsbeihilfen in Frage kommenden Gebiete und die jeweils in diesen Gebieten geltenden Beihilfehöchstintensitäten für Großunternehmen und KMU festgelegt.

Die Fördergebietskarte ist Grundlage für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), über die u.a. Investitionen von Unternehmen in den strukturschwachen Gebieten Deutschlands finanziell unterstützt werden können.

Gegenüber der Förderperiode 2014 – 2021 beinhaltet die neue Fördergebietskarte im Einklang mit den überarbeiteten Leitlinien für Regionalbeihilfen (Regionalbeihilfeleitlinien) leichte Erhöhungen der zulässigen Beihilfesätze. Auch der Gesamtbevölkerungsteil, für den regionale Investitionsbeihilfen gewährt werden dürfen, ist leicht von 40,2 % auf 41,9 % angestiegen. Das künftige GRW-Fördergebiet deckt dabei, trotz der Senkung des Umfangs der C-Fördergebiete um 30 %, erstmals mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands ab.

Hintergrund

Die Fördergebietskarte für Deutschland basiert auf den überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien, die von der EU-Kommission im April 2021 genehmigt wurden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Um die wirtschaftliche Entwicklung von benachteiligten Gebieten in Europa voranzubringen, aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu schaffen, legen die Regionalbeihilfeleitlinien die Kriterien fest, unter denen Regionalbeihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können.

Hierbei unterscheiden die Regionalbeihilfeleitlinien zwischen sogenannten A-, drei unterschiedlichen C- und D-Fördergebieten, wobei davon ausgegangen wird, dass A-Fördergebiete die höchste und D- Fördergebiete die niedrigste Strukturschwäche aufweisen. Deutschland verfügt bereits seit der Förderperiode 2014 – 2021 nicht mehr über A-Fördergebiete.

Änderungen der Fördergebiete

Um regionalen Ungleichheiten entgegenzuwirken, hat Deutschland Teile der Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in der neuen Fördergebietskarte als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesen, die in der Fördergebietskarte 2014 – 2021 noch als prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesen waren. In den meisten dieser Gebiete betragen die Beihilfehöchstintensitäten 10 % bzw. 15 %.

Regionen, die innerhalb der ehemaligen Fördergebietskarte Deutschlands noch als Fördergebiete ausgewiesen waren, kommen nunmehr nicht mehr für Regionalbeihilfen in Betracht. Dagegen wurden andere Gebiete in die neue Fördergebietskarte als Fördergebiete aufgenommen, die bisher nicht als strukturschwach im Sinne der Regionalbeihilfeleitlinien galten. Beispielsweise sind für das Saarland, neben Teilen des Landkreises Saarlouis, Teile des Regionalverbandes Saarbrücken als nicht-prädefiniertes C-Fördergebiet ausgewiesen worden, wohingegen Teile des Landkreises Neuenkirchen, welche nach der Fördergebietskarte 2014 – 2021 für Regionalbeihilfen in Betracht kamen, ab dem 01. Januar 2022 wegfallen werden.

Auch entfallen wird die Regionalförderung beispielsweise in der kreisfreien Stadt Krefeld und den Landkreisen Celle, Gießen, Hildesheim und Hersfeld-Rotenburg, da dort eine positive Entwicklung der Wirtschaft und der Lebensbedingungen zu verzeichnen ist.

Änderungen der Beihilfehöchstintensitäten

Der Vergleich der Fördergebietskarten 2014 – 2021 und 2022 – 2027 für Deutschland zeigt folgende Veränderungen im Rahmen der Beihilfehöchstintensitäten:

  • Anhebung der Beihilfehöchstintensität von 10% und 15 % auf bis zu 20 % aufgrund eines relativ hohen Bevölkerungsrückganges in den letzten zehn Jahren für die folgenden Landkreise und Kreise und kreisfreien Städte: Landkreis Mansfeld-Südharz, Kreis Greiz, Kreisfreie Stadt Suhl, Kreis Altenburger Land.
  • Anhebung der Beihilfehöchstintensität von 10% bis 20 % auf bis zu 25 % für folgende 17 Gebiete, die an A-Fördergebiete in Tschechien und Polen angrenzen: Tirschenreuth, kreisfreie Stadt Hof, Landkreis Hof, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, kreisfreie Stadt Cottbus, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree, Landkreis Märkisch-Oderland, Landkreis Uckermark, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz.

Wie auch in der Fördergebietskarte 2014-2021 besteht in der ab dem 01. Januar 2022 geltenden Fördergebietskarte die Möglichkeit der Anhebung der Beihilfehöchstintensitäten für Erstinvestitionen mit beihilfefähigen Kosten von bis zu 50 Mio. EUR bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte in allen oben genannten Gebieten.

Fazit

Die überarbeitete Fördergebietskarte 2022 – 2027 für Deutschland ist eine konsequente Anpassung an die Regionalbeihilfeleitlinien 2022 – 2027. In Anbetracht der oben dargestellten Änderungen und insbesondere der Anhebung der Förderhöchstsätze auf bis zu 25 % für große Unternehmen und 45 % für kleine Unternehmen lohnt es sich stets zu prüfen, ob für künftige Investitionsvorhaben Regionalbeihilfen beantragt werden können.