Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht

Corona-Krise: EU, Bund und Länder unterstützen Unternehmen in erheblichem Umfang

Verfasst von

Darja Bleyl

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft sind bereits jetzt deutlich spürbar. Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise planen daher sowohl die EU als auch der Bund und die Länder, ein breites Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen zur Entlastung von Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Erste Hilfsmaßnahmen stehen den Unternehmen bereits jetzt zur Verfügung.

Bundes- und Landesebene

Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Hilfsprogramm beschlossen. Dieses dient insbesondere der Unterstützung von Unternehmen in der Krise.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird dabei die Rolle übernehmen, Unternehmen den Zugang zu kurzfristiger Liquidität zu erleichtern. Im Rahmen der ersten und bereits angelaufenen Phase des Hilfspakets hat die KfW die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erweitert. Damit können Unternehmen einfacher günstige Kredite erhalten. Die entsprechende Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Hausbank.

Der Bund entwickelt zudem aktuell in Zusammenarbeit mit der KfW verschiedene Sonderprogramme. Neben umfangreichen Zuschussprogrammen und Krediten sind auch Beteiligungen an Unternehmen geplant; Risikoübernahmen sollen deutlich verbessert und die Erhöhung der Risikotoleranz krisenadäquat erhöht werden. Die Sonderprogramme sollen schnellstmöglich eingeführt werden.

Auch auf Landesebene werden bestehende Förderprogramme genutzt, um Unternehmen in der Krise schnelle Hilfe zukommen zu lassen.

Unabhängig von den bereits bestehenden und geplanten Kreditprogrammen sollen zudem sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene Bürgschaften beantragt werden können, deren Umfang derzeit deutlich ausgeweitet wird. Ebenfalls weiten die Bürgschaftsbanken ihre Vergabe von Bürgschaften aus.

Unternehmen werden darüber hinaus über steuerpolitische Maßnahmen unterstützt. Diese Maßnahmen umfassen die Gewährung von Stundungen von Steuerzahlungen, die Anpassung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

EU-Ebene

Die Europäische Kommission hat am 19.03.2020 einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise („Temporary Framework“) verabschiedet. Dieser erleichtert die Gewährung von Beihilfen in der Krisensituation.

Nach dem Beihilferahmen können zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.09.2020 Unternehmen jeweils bis zu 500.000 EUR in Form von Zuschüssen, Steuermaßnahmen oder Zahlungserleichterungen gewährt werden. Darüber hinaus können Bürgschaften zu vergünstigten Bürgschaftsentgelten und mit erhöhtem Haftungsrahmen sowie vergünstigte Kredite (selbst bei fehlenden Sicherheiten) gewährt werden.

Weitergehende Beihilfen müssen bei der EU-Kommission vor Gewährung angemeldet werden. Das Genehmigungsverfahren wird jedoch voraussichtlich insofern krisenadäquat angepasst werden, dass Genehmigungen zeitnah nach Anmeldung der Beihilfen erfolgen können.