wenn Sie öffentlicher Auftraggeber sind
Unsere Rechtsanwält:innen
- begleiten Sie bei der Markterkundung.
- prüfen Ausschreibungspflichten und gestalten vergaberechtsfreie Beschaffungsverträge.
- konzipieren nationale und europaweite Vergabeverfahren und definieren hierbei auch die Eignungs- und Vergabekriterien.
- erarbeiten mit Ihnen Vertrags- und Ausschreibungsunterlagen.
- erstellen öffentliche Bekanntmachungen.
- beantworten für Sie Fragen von Bieter:innen.
- übernehmen oder begleiten Prüfungen und Wertungen von Teilnahmeanträgen und Angeboten.
- verhandeln für Sie Angebote zum Beispiel in Verhandlungsverfahren.
- beantworten Bieterrügen in Vergabeverfahren.
- vertreten Sie anwaltlich in Vergabenachprüfungsverfahren vor Vergabekammern.
- vertreten Sie anwaltlich in Beschwerdeverfahren vor Vergabesenaten bis hin zum Europäischen Gerichtshof.
- prüfen bestehende interne Vergaberichtlinien daraufhin, ob sie mit den vergaberechtlichen (ggf. einschließlich landesrechtlichen) Vorschriften übereinstimmen und erarbeiten entsprechende Regelwerke.
wenn Sie Bieter sind
Wir
- beraten Sie strategisch, etwa zu den Möglichkeiten bestimmter Beschaffungsvarianten (z.B. Öffentlich-Private Partnerschaften).
- gestalten Bietergemeinschaften strategisch und vertraglich.
- übernehmen für Sie gutachterliche Tätigkeiten beispielsweise zur Gestaltung vergaberechtsfreier Beschaffungsverträge.
- prüfen Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen auf Verfahrensfehler.
- unterstützen Sie dabei, Bieterfragen zu erstellen.
- prüfen und gestalten ausgeschriebene Verträge.
- beraten und begleiten Sie, wenn Sie Teilnahmeanträge und Angebote erstellen.
- prüfen Teilnahmeanträge und Angebote auf Compliance mit den Ausschreibungsbedingungen.
- prüfen, bewerten und überarbeiten ausgeschriebene Vertragswerke.
- begleiten Sie bei Verhandlungen.
- erstellen Rügen und vertreten Sie in Vergabenachprüfungsverfahren vor nationalen Zivil- und Verwaltungsgerichten sowie vor europäischen Gerichten.