bei strategischen Maßnahmen
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- optimieren mit Ihnen Konzernstrukturen etwa durch Umstrukturierungen und Bildung von Holdinggesellschaften.
- beraten Sie bei der Gestaltung von Kooperationen und Joint-Ventures.
- begleiten Sie in Due Diligence-Prozessen.
- unterstützen Sie in kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Krankenhauskooperationen und Klinikübernahmen (insbesondere Fusionskontrolle).
- beantworten Ihnen Rechtsfragen zu Finanzierungen und Fördermitteln.
- beraten Sie bei der Gestaltung von Medizinischen Versorgungszentren.
bei Compliance und Forensik
Wir
- helfen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
- unterstützen Sie bei der Haftungsprävention durch Legal Risk Management.
- gestalten Verträge, wie Konsiliar-, Honorar- und Belegarztverträge sowie Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser und sonstige Gesundheitseinrichtungen.
bei der Erfolgssicherung und bei Abrechnungsfragen
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- prüfen und beraten Sie bezüglich der Leistungserbringung und Abrechnung in Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren.
- schließen für Sie Versorgungsverträge ab und beraten Sie bei der Aufnahme in den Krankenhausplan.
- erledigen Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen.
- begleiten Sie bei Budgetverhandlungen und MDK-Prüfverfahren.
- unterstützen Sie in Schlichtungs- und Regressverfahren.
durch laufende Rechtsberatung für Einrichtungen des Gesundheitswesens
Wir
- vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren und Schiedsstellenverfahren.
- beantworten Ihre Fragen zum Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.
- unterstützen Sie bei Chefarzt- und Geschäftsführerverträgen.
- beraten auch Stiftungen und Non-Profit-Organisationen im Gesundheitswesen.
Wenn Ihnen unser Leistungsspektrum helfen kann, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.