im privatwirtschaftlichen Sektor
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- unterstützen Sie bei der Einwerbung, Beantragung und Administration von Fördermitteln der öffentlichen Hand.
- helfen Ihnen auch bei Verfahren vor der EU-Kommission, indem sie Beihilfen notifizieren, Ihnen bei beihilfenrechtlichen Prüfverfahren zur Seite stehen und Wettbewerbsbeschwerden betreuen.
- binden Fördermittel wie staatliche Bürgschaften und KfW-Darlehen in Ihre Unternehmensfinanzierung ein.
- erstellen für Unternehmen in Krisensituationen UiS-Gutachten und notifizieren Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen.
- gestalten Präventivmaßnahmen und Workshops zur fördermittelrechtlichen Compliance und begleiten Sie in Rückforderungsverfahren.
- begleiten und gestalten Unternehmenstransaktionen (beihilfenrechtliche Due Diligence), um Rückforderungsrisiken zu vermeiden.
im öffentlichen Sektor
Wir
- konzipieren für Sie Private-Investor-Tests (PIT) zum Nachweis einer marktkonformen Finanzierung.
- entwickeln beihilfenrechtskonforme Finanzierungsstrukturen für Infrastrukturprojekte und Public Private Partnership (PPP).
- unterstützen Sie bei Notifizierungen, Auskunftsersuchen, Prüfverfahren und Wettbewerbsbeschwerden vor der EU-Kommission.
- decken via Beihilfen-Quick-Check systematisch beihilfenrechtliche Risiken in kommunalen Beteiligungskonzernen auf („Red flag report“).
- helfen Ihnen bei der Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge durch Abgrenzung wirtschaftlicher von nicht-wirtschaftlichen Leistungen, Entwicklung von Betrauungsakten und Trennungsrechnungen.
- unterstützen Sie mit Blick auf beihilfenrechtliche Compliance dabei, Dokumentations- und Transparenzanforderungen einzuhalten.
Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können. Kontaktieren Sie uns.