Sich an die Grenzen zu wagen, ist eine Sache.
Was aber, wenn sie überschritten werden?
- Wie kann ich mein Unternehmen vor Korruption schützen?
- Ist eine Selbstanzeige ratsam?
- Woher bekomme ich schnell einen Anwalt?
Wenn eine Durchsuchung läuft, sind wir ganz schnell bei Ihnen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Behörden – bei der Aktion selbst und auch im weiteren gerichtlichen Verfahren. Besser ist es natürlich, wenn die Strafverfolgungsbehörden gar nicht erst aktiv werden müssen. Viele unserer Mandanten haben es irgendwann selbst gemerkt oder sie hatten eine leise Vermutung, dass in ihrem Unternehmen etwas nicht stimmt. Dann helfen wir dabei, der Sache auf den Grund zu gehen und die sprichwörtliche Kuh vom Eis zu bekommen. Wer sich wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Ärger ganz ersparen möchte, dem helfen wir präventiv. Ganz nach dem Motto: ‚Es gar nicht so weit kommen lassen’.
So können wir Ihnen helfen:
- Begleitung von Verfahren mit steuerstraf- oder wirtschaftsstrafrechtlichem Hintergrund
- Persönliche Vertretung gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten
- Kurzfristige Verfügbarkeit bei Durchsuchungen oder Verhaftungen
- Entwicklung von Präventivmaßnahmen und Leitlinien zum Schutz des Unternehmens vor strafrechtlichen Sanktionen oder schädigendem Verhalten von Mitarbeitern
- Beratung zur steuerlichen Selbstanzeige und zu Nacherklärungen
- Beratung zu strafrechtlichem Risikomanagement und zur Vermeidung fahrlässigen Organisationsverschuldens
- Durchführung von Criminal Legal Due Diligences