Transport, Verteilung und Messwesen

View this page in: English

Eine ‚Baustelle’ vieler Energieversorger ist zurzeit der Bereich Transport, Verteilung und Messwesen. Die großen wie die kleinen Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Netzgesellschaften neu zu definieren.

Haben Sie auch vor, aus dem kleinen Tochterunternehmen eine eigenständige Netzgesellschaft mit eigenem Personal und Netzeigentum zu machen? Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne dabei, die neue Gesellschaft zu konzipieren, zu gründen und ans Laufen zu bringen.

Um möglichst hohe Erlösobergrenzen von den Regulierungsbehörden zu bekommen, kann es sinnvoll sein, den Netzbereich neu aufzustellen. Und wenn Sie mit dem Bescheid der Regulierungsbehörde nicht einverstanden sind, verfügen wir über die Expertise, Ihnen vor Gericht zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir können dabei von der Erfahrung aus einer Vielzahl von Prozessen profitierten, die wir vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gegen die Regulierungsbehörden geführt haben und derzeit führen. Wohl keine andere Anwaltskanzlei hat dabei schon so vielen Unternehmen zu ihrem Recht verholfen wie wir!

So können wir Ihnen helfen:

  • Beratung bei Entflechtungsvorhaben
  • Betreuung behördlicher und gerichtlicher Verfahren zur Anreizregulierung
  • Führen von Gerichtsprozessen
  • Unterstützung beim Regulierungsmanagement, Vertretung gegenüber Regulierungsbehörden
  • Erarbeitung, Prüfung und Verhandlung von Netzverträgen, Beratung zum Netzzugang/Netzanschluss
  • Beratung zu Konzessionsfragen, Begleitung der Akquise von Konzessionsgebieten oder Netzübernahmen
  • Beratung zum Mess- und Zählwesen sowie zu E-Mobility-Projekten